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Abrechnung 

  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

  • Die Kosten werden von den privaten Krankenkasse, Zusatzversicherungen oder Beihilfen entweder ganz oder teilweise übernommen.

  • Bei Fragen wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse, die Erstattungen sind Vertragsabhängig.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.

  • Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrer Krankenkasse.

  • Für Selbstzahler berechne ich, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • Für die Erstanamnese, Untersuchung, Diagnose und Empfehlung einer Therapie 90 € die Stunde.

  • Für jeden weitere Behandlung gilt als Richtwert ein Stundensatz von 90 €.

  • Laborbefunde werden teilweise von mir und teilweise vom Labor (Blut, Stuhl, Speichel) in Rechnung gestellt.

  • Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag immer zwischen Heilpraktiker und Patient entsteht.

  • Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet oder nicht, ist der komplette Rechnungsbetrag vollständig zu begleichen.

  • Ästhetische Behandlungen werden nicht von Krankenkassen übernommen.

  • Bei einer Termin-Absage, die nicht mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wird, ist eine Gebühr von 50% des Behandlungspreises zu entrichten.

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Rheinstraße 7, 80803 München

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