Abrechnung
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Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
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Die Kosten werden von den privaten Krankenkasse, Zusatzversicherungen oder Beihilfen entweder ganz oder teilweise übernommen.
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Bei Fragen wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse, die Erstattungen sind Vertragsabhängig.
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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.
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Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrer Krankenkasse.
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Für Selbstzahler berechne ich, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
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Für die Erstanamnese, Untersuchung, Diagnose und Empfehlung einer Therapie 90 € die Stunde.
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Für jeden weitere Behandlung gilt als Richtwert ein Stundensatz von 90 €.
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Laborbefunde werden teilweise von mir und teilweise vom Labor (Blut, Stuhl, Speichel) in Rechnung gestellt.
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Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag immer zwischen Heilpraktiker und Patient entsteht.
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Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet oder nicht, ist der komplette Rechnungsbetrag vollständig zu begleichen.
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Ästhetische Behandlungen werden nicht von Krankenkassen übernommen.
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Bei einer Termin-Absage, die nicht mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wird, ist eine Gebühr von 50% des Behandlungspreises zu entrichten.
